Nachdem die ursprüngliche Bildungsplattform in Baden-Württemberg namens „ella“ gescheitert war, verkündete die zuständige Ministerin in 2019, dass man 2018 eine Marktanalyse für eine digitalen Schul-/Bildungsplattformen durchgeführt habe und nun einen neuen Anlauf für eine solche Plattform nehme.
Dies war natürlich von öffentlichen Interesse, da es zu diesem Zeitpunkt um nichts anderes als eine Weichenstellung ging, wie es mit der digitalen Bildung bzw. dessen Infrastruktur im Ländle weitergehen sollte. Schon derzeit deutete sich ein grundsätzlicher Streit ab, der sich um die Fragen der drehen sollte, wie weit das Land eine solche Infrastruktur selber betreibt/beauftragt, ob an Drittunternehmen ausgelagert wird und man quasi nur noch in z.B. Lizenzmodellen marktfertige Produkte einkauft und schließlich ob es sich dabei um unabhängige oder geschlossene Softwarelösungen handeln wird.
Ich habe daher unmittelbar in 2019 nach öffentlichem Bekanntwerden über FragDenStaat eine Anfrage an das Kultusministerium gerichtet, um die Dokumente dieser Marktanalyse – laut Ministerin abgeschlossen – im Rahmen der Informationsfreiheit zu erhalten (alle Unterlagen, Mails usw., die unten aufgeführt werden, können über den Link eingesehen werden). Und was dann passierte, war ein Tauziehen, welches sich bis in den Oktober 2023 hinzog und letztlich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart brauchte.
Phase 1: Das Ministerium ignoriert die Anfrage
In der ersten Phase verstrichen die gesetzlichen Pflichten zur Reaktion auf meine Anfrage aus April 2019, was zu einer Nachfrage im Juni 2019 führte.
Phase 2: Unklare Zuständigkeit
Die Marktanalyse wurde nach Auskunft des Ministeriums im Juli 2019 durch den „Landes-IT-Dienstleister BITBW im Auftrag des Kultusministeriums“ durchgeführt. Das Ministerium war nun der Ansicht, es müsse bei der BITBW nachgefragt werden – entweder durch das Ministerium (da ich meine Anfrage an dieses und nicht die BITBW gestellt hatte) oder durch mich selber. Da mir bereits zu diesem Zeitpunkt und der langen Wartezeit merkwürdig vorkam, dass ein Ministerium angeblich nicht im Besitz einer von ihm selber beauftragten und der Ministerin öffentlich verkündeten Marktanalyse sein solle, habe ich das Ministerium aufgefordert, selber meine Anfrage zu beantworten.
Phase 3: Das Ministerium reagiert nicht mehr
Nachdem man mir noch am selben Tag am 11.07.2029 mitteilte, dass man nun meine Kontaktdaten an die BITBW weitergegeben habe. Daraufhin passierte wieder monatelang gar nichts, so dass ich im April 2020 (mittlerweile ein Jahr nach Anfrage) nachfragte. Und: Wieder keine Antwort erhielt.
Phase 4: Vermittlung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI)
Nachdem nun über ein Jahr keine Auskunft und auch kein rechstsmittelfähiger Bescheid ergangen ist, habe ich im Mai 2020 ein Vermittlungsersuchen an den LfFI gerichtet. Zwar gab es keine Antwort des LfDI (außer einer Eingangsbestätigung), aber…
Phase 4: Verschiebebahnhof
…nur wenige Tage später eine Antwort aus dem Kultusministerium: Man habe mir die Kontaktdaten der BITBW zukommen lassen. Ich möge mich doch nun bitte an diese wenden.
Eine ziemlich bemerkenswerte Antwort, hatte man doch im Juli 2019 folgende Optionen angeboten:
Jetzt sehe ich zwei Möglichkeiten:
1. Ich informiere die BITBW, Ihnen die Unterlagen zukommen zu lassen, oder
2. ich teile Ihnen einen Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin der BITBW mit, damit Sie sich direkt mit diesen in Verbindung setzen können.
Welchen Weg würden Sie bevorzugen?
Und wie beschrieben hatte ich bewusst nicht Option 2 gewählt, sondern 1. Um eben die Anfrage beim Kultusministerium zu belassen. Und wieder meinte man seitens des Ministeriums: „die Marktanalyse wurde seinerzeit nicht durch das Kultusministerium, sondern durch die IT Baden-Württemberg (BITBW) durchgeführt“. Ein aus meiner Sicht ziemlich fragwürdiger Kniff, die Verantwortung abzuschütteln. Denn wie man bereits im Juli 2020 schrieb: „Diese hatte unser Landes-IT-Dienstleister BITBW im Auftrag des Kultusministeriums durchgeführt. (…) Die Ergebnisse der Analyse liegen auch mir vor (…)“
Offensichtlich war dies – das Hin- und Herschieben der Zuständigkeit – der erste von noch weiteren, folgenden Versuchen, diese Marktanalyse geheim zu halten.
Nachdem ich diese Sichtweise dem Ministerium mitteilte, antwortete dieses (wir sind immer noch im Mai 2020), dass man sich nun selber an die BITBW wenden werde, um diese zu bitten, mir die angefragten Unterlagen zukommen zu lassen. Wir waren also wieder bei Option 1 aus Juli 2019 angekommen.
Ich verwies darauf, dass dem Ministerium die Unterlagen vorlägen und ich um unmittelbare Transparenz zum Wissensstand des Ministerium bitte. Oder mit anderen Worten: Beantwortung meiner ans Ministerium gestellten Anfrage durch das Ministerium.
Phase 5: Das Ministerium reagiert nicht und erneute Vermittlungsanfrage an den LfDI
Nachdem seit Mai 2020 nichts mehr passierte, fragte ich nach einem Monat erfolglos nach.
Noch einen Monat später im Juli 2020 wieder ein Vermittlungsersuchen an den LfDI. Wieder nur eine automatisierte Eingangsbestätigung.
Keine Antwort aus dem Ministerium (letztes Mal gab es ja wenige Tage nach Vermittlungsersuchen beim LfDI eine Reaktion), keine Antwort vom LfDI… erneute Nachfrage zum Stand beim LfDI im Oktober 2020. Wieder nur eine automatisierte Eingangsbestätigung.
Phase 6: Schwärzungen und Gebühren von 500 Euro
Im Dezember 2020 schließlich eine Antwort aus dem Ministerium. Und tatsächlich übersendet man nach Rücksprache mit der BITBW ein Dokument (bzw. mehrere). Diese müsse man aber – und dies ist dann Versuch 2, die Anfrage abzuschütteln – schwärzen, da angeblich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen betroffen seien.
Und der Versuch 3, die Anfrage abzublocken erfolgt zugleich in Form von Gebühren: Sollte man die Unternehmen anfragen (Drittbeteiligungsverfahren), ob sie mit einer Entschwärzung einverstanden seien, entstünden „Kosten und Auslagen von über 200 Euro“.
Die Mitteilung „über 200 Euro“ ist dabei besonders bemerkenswert, da sie aus aus meiner Sicht nicht im Einklang mit dem Landesinformationsfreiheitsgesetz §10 ist: „Übersteigen die Gebühren und Auslagen zusammen voraussichtlich die Höhe von 200 Euro, hat die informationspflichtige Stelle die antragstellende Person über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab gebühren- und auslagenfrei zu informieren. (…) im Übrigen darf die nach Satz 1 übermittelte Höhe nicht überstiegen werden.“
Dies teilte ich dem Minister noch am selben Tag mit, bat um eine Korrektur des Gebührenbescheids und hielt meine Anfrage aufrecht.
Am 29.12.2020 – diesmal ging es angesichts der Weihnachtsfeiertage tatsächlich schnell – teilte das Ministerium schließlich mit, dass ein Drittbeteiligungsverfahren exakt 500 Euro kosten wird. Und in der mutmaßlichen Hoffnung, damit die Sache nun erledigt zu haben, fügt man zur Sicherheit noch seitens eines gerne mal monatelang nicht reagierenden Ministeriums hinzu:
An dieser Stelle sei auf die Formulierung des Ministeriums, das selber teils monatelang nicht reagiert, hingewiesen, dass offensichtlich der Ansicht war, mich mit den Kosten endgültig abgeschreckt zu haben:
Wir bitten Sie, sich innerhalb eines Monats über die Weiterverfolgung Ihres Antrags zu erklären. Andernfalls gilt Ihr Antrag als zurückgenommen.
Phase 7: Widerspruch gegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Inzwischen hatte ich mir die übermittelten Dokument genauer angesehen. Auffällig war, dass darin eine Seite, bei der es um einen vorgelagerten Workshop mit Lehrkräften ging, vollständig geschwärzt war. Unverständlich war aus meiner Sicht, warum man das Dokument mitlieferte, obwohl man der Ansicht war, dass es von der Anfrage nicht umfasst war. Da die Dokument aber zusammen an die Ministerin übersendet wurden, war wohl auch der Workshop irgendwie Teil der Marktanalyse. Wurden in diesem Workshop die Kriterien für die Marktsichtung festgelegt?
Noch spannender war dann aber, dass die übrigen Schwärzungen eigentlich nur die Unternehmensnamen und deren Produkte betrafen. Es sollte offenbar unkenntlich gemacht werden, welche Unternehmen an der Marktanalyse beteiligt wurden – und welche nicht. Die Texte deuteten aber in keiner Weise darauf hin, dass hier schwerwiegende Geschäftsgeheimnisse betroffen waren. Vielmehr las sich der ungeschwärzte Teil viel mehr wie eine aus den Webseiten der Unternehmen und zu deren Produkten zusammengetragene Informationen. Bei manchen Unternehmen war es trotz Schwärzung fast möglich, zu erraten, wer sich dahinter verbarg.
Besonders bemerkenswert wurde dieser Aspekt der angeblichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dann aber bei einer tabellarischen Übersicht, in der das Ministerium bzw. die BITBW in dessen Auftrag mit Sternchen zu bestimmten Kategorien Bewertungen der Unternehmen abgeben hatte:
Sind das noch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse?
Randbemerkung 1: Man betrachte die Sternchen in der Spalte „Datenschutz“
Randbemerkung 2: Am 22.01.2021 meldet sich schließlich der LfDI und stellt fest, dass das Ministerium inzwischen die Unterlagen geliefert habe. Zugleich stellt man aber fest, dass das Ministerium den Gebührenbescheid von „über 200 Euro“ tatsächlich nicht korrekt sei – aber das wurde ja inzwischen (auf meinen Hinweis oder des LfDI bleibt unklar) korrigiert. Spannend aber der Hinweis des LfDI, dass es für die Gebühren eine Obergrenze gibt, die nicht überschritten werden darf. dies erklärte dann auch den glatten Betrag von 500 Euro – die Obergrenze.
Am 25.01.2021 legte ich dann also Widerspruch gegen die Schwärzungen ein, da diese aus meiner Sicht erkennbar zu weitgehend waren.
Und nun ging es schnell und die Monatsfrist wurden eingehalten. Am 22.02.2021: Das Ministerium bleibt bei seiner Auffassung und hält die Schwärzungen aufrecht. Und wieder – offensichtlich war man sich sicher:
Wir bitten Sie, sich innerhalb eines Monats über die Weiterverfolgung Ihres Antrags zu erklären. Andernfalls gilt Ihr Antrag als zurückgenommen.
Ebenfalls in Monatsfrist teile ich im März 2021 mit:
ich halte meinen Antrag aufrecht und bitte um dessen Weiterverfolgung.
Phase 8: Bebührenbescheid und Vorkasse
Was genau das Ministerium an meiner Antwort nicht verstanden hatte, erschließt sich mit nicht. Aber mutmaßlich war man irritiert, dass die Abschreckung über die Gebühren nicht funktionierte – oder zweifelte daran, ob ich den Hinweis verstanden hätte. Jedenfalls wurde man am 14.04.2021 nun deutlicher:
Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass die zu beteiligenden Unternehmen einer Veröffentlichung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und damit einer Entschwärzung des Ihnen am 02.12.2020 übermittelten Dokuments gegebenenfalls nicht zustimmen werden. (…)
Diese Informationen bitten wir Sie zu bedenken, bevor Sie Ihren Antrag weiter verfolgen und die für Sie damit verbundenen Kosten in Kauf nehmen. Wir bitten Sie deshalb, dass Sie sich eindeutig darüber erklären, ob Sie Ihren Antrag auch angesichts der Ihnen voraussichtlich in Rechnung zu stellenden Kosten in Höhe von 500,- Euro tatsächlich aufrechterhalten möchten.“
Am selben Tag erklärte ich dem Ministerium nochmals, dass ich meinen Antrag aufrecht erhalte, die 500 Euro als Obergrenze sehe und weiter der Ansicht bin, dass das Dokument überschwärzt sei.
Am 11.05.2021 kam dann der Gebührenbescheid über 500 Euro. Das Ministerium schlug nun den nächsten Haken: Man forderte die 500 Euro als Vorkasse, bevor man tätig werde. Als Begründung nennt man meinen Widerspruch und Zweifel an der Korrektheit der Schwärzungen: „Wir gehen somit von Ihrer mangelnden Zahlungsbereitschaft im Nachgang der Sachentscheidung aus“.
Das ist schon ein ziemlicher Hammer aus meiner Sicht, so dass ich am, 28.05.2021 nochmals beim LfDI nachfrage, ob sowas zulässig sei. Und jetzt gab es innerhalb weniger Tage eine automatisierte Eingangsbestätigung und am 02.06.2021 die Antwort des LfDI, dass eine solche Vorkasse im ermessen der Behörde liege.
Am 25.07.2021 informiert das Ministerium, dass meine Zahlung über 500 euro eingegangen sei und man nun – bzw. die BITBW – anfange, die betroffenen Unternehmen anzuhören.
Phase 9: Crowdfunding und Twitter-Kommentare aus dem Ministerium
500 Euro sind eine Menge Geld. Und Gebührenforderungen in dieser Höhe sind in vielen Fällen sicher geeignet, die Anfragenden abzuschrecken. Ich sehe hier eine dringende Notwendigkeit der Gesetzgeber – dies betrifft fast alle Bundesländer – hier nachzuarbeiten, um Informationsfreiheit nicht in Abhängigkeit des finanziellen Vermögens des einzelnen zu stellen. Oder auch Behörden diese Möglichkeit der potentiellen Abschreckung klarer zu nehmen.
Ich möchte mich an dieser stelle neben der Möglichkeit, solche Anfragen überhaupt derart strukturiert führen zu können bei FragDenStaat für die Möglichkeit des Crowdfunding bedanken. Während weniger Tage kamen auf diesem weg die 500 Euro – und sogar noch ein paar Spenden für FragDenStaat – zusammen.
Und ein ganz herzlicher Dank geht an alle diejenigen, die sich an diesem Crowdfunding mit kleineren und größeren Beträgen beteiligt haben. Dies war neben der finanziellen Unterstützung für mich nach dieser langen zeit und den vielen Haken auch eine große, moralische Unterstützung. Auch über die sozialen Netzwerke kamen im Rahmen des Aufrufs zum Crowdfunding viele Aufmunterungen und Beiträge, die mich bestärkten.
Und tatsächlich kam über den Twitter-Account auch aus der Abteilung des Kultusministeriums, die seit Monaten/Jahren meine Anfrage bearbeitete in Form des Accounts von Ralf Armbruster auch Tweets, die ich nicht anders interpretieren kann, als dass nun auf diesem weg versucht wurde, das Crowdfunding zu torpedieren:
Das ist schon sehr bemerkenswert, dass sich ein Mitarbeiter eines Ministeriums derart öffentlich über einen angeblich privaten Account auf Twitter zu Vorgängen innerhalb seiner eigenen Behörde und sogar Abteilung äußert, an denen er beteiligt ist und die – so wurde es zu diesem Zeitpunkt von mir ja bereits angekündigt – auch juristisch zu überprüfen sein werden.
Phase 10: keine Einwilligung der Unternehmen
Am 20.09.2021 teilt das Ministerium schließlich mit:
Aus dem Drittbeteiligungsverfahren, das die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) zwischenzeitlich abgeschlossen hat, ergab sich keine Einwilligung der betroffenen Unternehmen in die Veröffentlichung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Nach § 6 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes besteht damit der begehrte Informationsanspruch nicht.
Phase 11: Klage
Am 20.10.2021 habe ich schließlich Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass eine solche Klage auch durch mich nur zu führen ist, wenn ich eine verlässliche und kompetente Rechtberatung an meiner Seite weiß. diese war in meinem Fall durch die Rechtsanwältin Angela Carstensen gegeben, die eine Expertin im Bereich des Informationsfreiheitsrecht ist.
Nur mit ihrer Hilfe war es möglich, die im Laufe des verfahrens und über die Schriftsätze des Ministeriums dessen Argumentation zu parieren. Denn das Ministerium ging nun noch weiter und versuchte mit einer Vielzahl weiterer Versagensgründe den Informationsanspruch zurückzuweisen. Neben fast allen auch nur im entferntesten greifbaren Begründungen führte man auch an, dass eine Offenlegung der Informationen (Entschwärzung) auch die internen Beratungen im Kultusministerium gefährden würde.
Doch, wie kann das sein, wenn der ranghohe Mitarbeiter des Ministeriums in der zuständigen Abteilung des Ministeriums öffentlich über Twitter mitteilt, es handele sich um Unterlagen, denen innerhalb des Ministeriums/Projekts keine Bedeutung mehr zukomme?
Phase 12: Urteil
Nach mehreren Schriftwechseln und einer beträchtlichen Wartezeit bei Gericht kam es am 29.09.2023 zur Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart.
Schon im Laufe der mündlichen Verhandlung gestand das Ministerium zu, die vollständige Schwärzung des Workshops aufzuheben (das ist um Urteil unten die Erledigung). In den anderen Schwärzungen blieb man aber bei der Auffassung, dass es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie diverse weitere Versagensgründe handele.
Die Sichtweise des Gerichts zeichnete sich bereits in der Verhandlung anhand gezielter Nachfragen der Richterin gegenüber dem Kultusministerium ab. Das Urteil erfolgte schließlich nachträglich auf dem Postweg:
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger sämtliche Informationen zur Anfang des Jahres 2018 durch die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) im Auf trag des Kultusministeriums durchgeführten Marktanalyse zur Digitalen Bildungsplatt form so wie sie ihm bereits am 02.12.2020 durch den Beklagten in geschwärzter Form zugestellt wurden, ohne die noch enthaltenen Schwärzungen – soweit nicht Namen natürlicher Personen betroffen sind und soweit der Rechtstreit nicht für erledigt erklärt wurde – zu übersenden und den Bescheid des Beklagten vom 20.09.2021 aufzuheben, soweit er dem entgegensteht.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Damit ist ein klares und eindeutiges Urteil ergangen und das Kultusministerium ist gerichtlich aufgefordert, die Dokumente zu entschwärzen.
Fazit:
Von April 2019 bis Oktober 2023 (Eingang des Urteils) ist ein langer Weg. Aber er hat sich schließlich gelohnt. Und ich bin der Ansicht, dass er sich in mehrerer Hinsicht gelohnt hat:
- Wenn der Staat öffentliche Infrastruktur in Schulen betreibt, besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse, nachvollziehen zu können, welche Schritte die Verantwortlichen gegangen sind und welche Informationen sie hatten, um zu ihrer Entscheidung zu kommen. Nur so kann das vertrauen in die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger*innen gewahrt werden, wenn es für die Bürger*innen möglich wird, diese zu hinterfragen, nachzuvollziehen und dann eigenständig zu bewerten – auf der Grundlage von Fakten und Informationen.
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nicht so weitgehend, dass sie diesen Informationsanspruch von Bürger*innen übertreffen. Es ist notwendig und richtig, dass Unternehmen ihre Geheimnisse für ihr Geschäft und ihren Betrieb wahren können. Dies muss aber konkret sein und darf nicht so weitgehend sein, dass bereits der Name zu einem solchen Geheimnis wird.
- Ich werte die Vorgehensweise des Ministeriums – spätestens mit den öffentlichen Äußerungen auf Twitter – als Versuche, die Informationsfreiheit einzuschränken und/oder unliebsame Nachfragen abzuwehren. Hierin sehe ich in dem ganzen Prozess über mehrere Jahre hinweg das größte Problem. Denn ein solches Handeln und Agieren einer öffentlichen Behörde ist geeignet, das Vertrauen in die eigene und auch andere Behörden zu unterminieren. Es ist für unsere Demokratie von unschätzbarer Bedeutung, dass die Bürger*innen in die Verlässlichkeit und in ihrem Sinne agierende Exekutive vertrauen können. Und gerade deshalb habe ich auch diesen Beitrag in seiner Ausführlichkeit verfasst.
- Stellen wie diejenige des LfDI müssen personell und sächlich besser ausgestattet werden. es muss möglich sein, diese beratungs- und Unterstützungleistung, die gesetzlich festgeschrieben wurde, als Bürger*in auch wahrzunehmen. Wenn diese stellen aber derart überlastet sind, dass sie Anfragen monatelang nicht beantworten können, untergräbt dies das angestrebte Kräftegleichgewicht zwischen Bürger*innen und Behörden.
- Der fünfte Aspekt wird erst zum Tragen kommen, wenn das Urteil umgesetzt ist und ich vom Ministerium die entschwärzten Unterlagen erhalten haben werde. Dann wird es eine Fortsetzung dieses Blogbeitrags geben. Es würde mich nicht wundern, wenn die ein oder andere Entscheidung oder Handlung des Ministeriums vor dem Hintergrund dieser bereits 2018 erfolgten Bewertungen der BITBW und im Auftrag des Ministeriums noch in einem anderen Licht erscheinen wird.
To be continued…
hat da auch wieder diese US konzern namens MikroSchrott ganze Lobby-Arbeit geleistet … a la München mit unserem gekauften OB Reiter … LiMuc ZERSTÖRT
In der Tat, da kann man wirklich nur den Kopf schütteln und auf Besserung geloben! ;-))