Vor einiger Zeit hatte ich einen Beitrag unter dem Titel „Die LINKE hat’s verstanden“ geschrieben. Ausgangspunkt war ein Bundestagsantrag der Partei mit der Überschrift „Kein Lobbyismus im Klassenzimmer“ unter der Federführung der Abgeordneten Rosemarie Hein. Das war im Sommer 2016.
Seitdem ist nicht nur Zeit ins Land gegangen. Sondern in der Bundestagsfraktion der LINKEN haben mit dem Wechsel der Legislaturperiode auch einige Köpfe gewechselt. Die sich um das Thema verdient gemachte Fr. Hein ist nicht mehr Mitglied der Fraktion. Neu hinzugekommen sind unter anderem Anke Domscheit-Berg und in der Sprecherrolle der bildungspolitischen Verantwortlichkeit sowie ebenfalls neu im Bundestag Birke Bull-Bischoff. Frau Hein hatte sich in ihrem Antrag für die Fraktion ausgehend von wirtschaftlicher Einflussnahme auf diese fokussiert. Aber bereits recht weitsichtig – womöglich auch hinsichtlich der politischen Entwicklung am politisch entgegengesetzten Rand – hat sie folgende Formulierung (auch mit Blick auf ihre Abgeordnetenkollegen lesbar) formuliert:
Die unterschiedlichen Lobbygruppen verfolgen aber nicht nur kommerzielle Zwecke bei der Produktwerbung. Auch weitgehende politische Ansichten oder anderweitige Partikularinteressen sowie eine Verbesserung des Images können ein Grund für lobbyistische Einflussnahme sein. Schülerinnen und Schüler sollen als zukünftige Konsumenten, Wähler, Unterstützer oder Mitarbeiter im Sinne der Lobbygruppen überzeugt werden. Dabei geht der Wirkungskreis über den der Schülerinnen und Schüler hinaus. Auch Lehrkräfte und Eltern können durch Werbung und inhaltliche Meinungsmache nachhaltig beeinflusst werden. (DS 18/8887)
Es geht im vorliegenden Beitrag um „Lobbyismus in Schule“. Allerdings nicht von der häufig diskutierten Seite der Wirtschaft oder Interessensvertretungen aus. Am Beispiel der Linkspartei wird deutlich werden, dass auch PolitikerInnen die Plattform Schule und Klassenzimmer als Bühne zu gebrauchen suchen, um verschiedene Interessen oder Ansichten zu platzieren. An einem konkreten Beispiel möchte ich aufzeigen, wie dies geschieht.
Digitalisierung – aber bitte nach meinen Vorstellungen
Die Abgeordnete Domscheit-Berg hat eine solche politische Ansicht, von der im obigen Zitat gesprochen wird. Und zwar hinsichtlich der Digitalisierung von Schulen. Nicht irgendwelcher Schulen – sondern ganz gezielt Grundschulen. Sie möchte, wie sie mir in einer E-Mail am 26. Januar 2018 schreibt:
Ich möchte gute Bildung für Kinder, damit
sie sich in einer sich exponentiell verändernden Welt zurechtfinden,
aber nicht nur das, ich möchte, dass sie sie auch mitgestalten, wenn sie
größer werden. (…)Mir geht es in erster Linie um einen emanzipatorischen Ansatz, bei dem Kinder vom bloßen „User“, wegkommen, denn der kann zwar perfekt Menüs bedienen, auch von Geräten, die er oder sie noch nie vorher in der Hand hatte (manche halten ja das schon für Medienkompetenz, das ist es aber nicht), aber solche User sind am Ende Sklaven ihrer Geräte und können nicht mal richtig Privatsphäreeinstellungen vornehmen, geschweige denn etwas
umprogrammieren, das ihren eigenen Präfererenzen entspricht. (…)Das ist ein logisch-mathematisches Verständnis, das man dabei auch trainiert und das in allen Zusammenhängen hilfreich ist. Aber auch ein Grundverständnis über die Funktionsweise des Internets, das eine wesentliche Grundlage unserer Gesellschaft geworden ist (gefolgt von einigen Beispielen) (…)
Dazu kommt ein Grundverständnis über Hardware, also über elektronische Bauteile, ihre Funktionsweise, wie sie sich kombinieren lassen und wie man mit kleinsten Einheiten schon coole Dinge selbst machen kann. Kinder sollten aber auch lernen, wie sich unsere Welt verändert und was das bedeutet. (…)
Aber – und hier setzt nun das Problem ein (ich markiere es fett) – sie schreibt weiterhin auch:
Die oben genannten Dinge kann man aber schon in der Grundschule beibringen (…)
aber ohne Frage sind wir von der
Vermittlung all dieser Inhalte noch sehr weit entfernt. (…)Alles das kann man mit dem sehr preiswerten [Produkt X] machen, der
schon für 8 jährige hervorragend funktioniert und nur 35€ pro Kind
kostet. (…)Meine Traumvorstellung wäre, [das Produkt X] an allen Grundschulen in Deutschland auf Staatskosten bereitzustellen oder (die schlechtere
Alternative:) von Eltern kaufen zu lassen für einen Rahmenvertragspreis
(dann sicher unter 30€) und Leihgeräte bereitzustellen, für alle, die
das nicht bezahlen können – oder es zu behandeln wie ein Schulbuch, das
z.B. vom Jobcenter zu bezahlen ist.Weil ich aber schneller zu einer staatlichen Finanzierung kommen möchte, spende ich auch mein eigenes Geld (jeden Cent aus Nebeneinkünften) für [Produkt X].
Man kann also feststellen, dass Frau Domscheit-Berg eine „Traumvorstellung“ davon hat, was in staatlichen Schulen gelehrt werden soll. Sie hat auch eine klare Zielsetzung, dass dies alles bereits in der Grundschule geschehen soll. Und sie hat eine recht gefestigte Meinung, dass dies auf eine bestimmte Art und Weise – nämlich mit einem bestimmten Produkt – geschehen soll.
(Einschub: Ich möchte an dieser Stelle hervorheben, dass es in diesem Beitrag nicht um das [Produkt X] als solches geht, weshalb ich diese Bezeichnung wähle. Der Beitrag wäre genauso geschrieben, wenn es sich um ein anderes Produkt handelte, welches in Schulen im Rahmen bestimmter didaktischer Settings angewendet werden soll. Es soll aber nicht verschwiegen werden, dass es sich um die Programmierplatine Calliope Mini handelt. Meine Kritik am Googlefinanzierten Calliope– und OpenRoberta-Projekt findet sich in den beiden verlinkten Beiträgen. Der Ausgangspunkt meiner Überlegungen, Recherchen und schließlich dieses Beitrags war dieser Blogbeitrag der Abgeordneten, der einen direkten Aufruf an Schulen beinhaltet.)
Ihre Aufgabe als Politikerin und gewählte Abgeordnete wäre aus meiner Sicht nun diejenige, diesen politischen Willen umzusetzen zu suchen. Und an der Stelle wird neben dem reinen Inhalt der gewählte Lösungsweg interessant. Denn Frau Domscheit-Berg sucht nicht den politischen Weg, wie man ihn von einer Politikerin erwarten würde. Sie ruft die BürgerInnen keineswegs dazu auf, sich an die regionalen Politiker (womöglich ihrer Partei) zu wenden. Sie ruft auch nicht dazu auf, sich als Schule an den für Schulausstattung zuständigen Schulträger mit einer Finanzierungsbitte zu wenden. Sie ruft auch nicht zum Zeichnen einer lokalen, regionalen oder bundesweiten Petition bzw. Unterschriftenaktion gegenüber den politisch Verantwortlichen auf. Sie stellt auch keine politischen Maßnahmen vor, für die sie und/oder ihre Partei um Unterstützung bittet (z.B. bei Wahlen).
In Ihrer E-Mail an mich betont sie:
Und wenn Unternehmen (das sind ja schon viele und nicht nur [maßgeblicher Sponsor X im Millionen US-Dollarbereich]) dafür spenden, dass [Produkt X] kostenfrei an Grundschulen gegeben werden können und gleichzeitig KEINERLEI Einfluss nehmen dürfen auf diese Schulen (weder auf die Auswahl der Schulen noch auf Lerninhalte noch sonst irgendetwas), dann kann ich damit leben
Und das, was sie für die im Rahmen von Schulsponsoring stattfindende Einflussnahme ausschließen will, tut sie über den Weg der eigenen Anschubfinanzierungen für Einzelschulen und ruft in ihrem Blog aktiv dazu auf, sich als Schule bei ihr zu bewerben. Fordert sie also, dass mit den von ihr tolerierten, unternehmerischen Spenden/Sponsoring keinerlei Einflussnahme stattfinden dürfe – weder auf die Auswahl eines Produkts noch auf Lerninhalte und „sonst irgendwas“ – macht Frau Domscheit-Berg genau das:
Alle Einkünfte, die ich neben meiner Abgeordnetentätigkeit erziele, z.B. durch Vorträge, Textbeiträge o.ä., werde ich für die Anschaffung von [Produkt X] an Schulen in meinem Wahlkreis (WK 60 – westliches Brandenburg) und in meinem Betreuungswahlkreis (WK58 – Oberhavel, Falkensee und Umgebung) spenden. (Link)
Sie will – siehe oben – bestimmte Inhalte in der Schule stattfinden sehen, sie bewirbt dafür ein bestimmtes Produkt und sie nimmt mit Hilfe ihrer eigenen Finanzkraft Einfluss darauf, was und wie an von ihr (nach deren Bittstellung) ausgewählten Schulen inhaltlich und didaktisch ihr liebsam stattfindet. Das ist Einflussnahme und letztlich „Lobbyismus in Schule“ unter Ausnutzung ihrer privilegierten (gesellschaftliche Position als Bundestagsabgeordnete) als auch sich daraus ergebenden, finanziellen Vorteilen (Honorare). Nicht anders gehen Konzerne und Unternehmen vor, wenn sie es darauf anlegen, eine bestimmte Haltung, einen bestimmten Inhalt oder ein bestimmtes Produkt in Schulen zu platzieren – sie statten eigene oder ihnen gewogene Projekte finanzmächtig aus. So kann man im auf wirtschaftlichen Lobbyismus geschriebenen Bundestagsantrag der LINKEN die entsprechenden Adjektive auf politische Einflussnahme umschreiben und erhält:
Wenn aber Interessengruppen in Schule und Unterricht aus kommerziellen -> politischen Gründen aktiv werden oder einseitige Ansichten im (wirtschaftlichen -> politischen) Eigeninteresse vermitteln wollen, muss von direkter lobbyistischer Einflussnahme gesprochen werden. (Link)
Schulausstattung auf der Grundlage von Gönnertum?
Die nächste Problematik ergibt sich nicht nur aus dem Was (die Abgeordnete tut) – sondern eben auch daraus, wie sie es angeht. Diese Spendenaktion aus Privatmitteln kommt ausschließlich Schulen zu Gute, die sich in denjenigen Wahl(!)kreisen befinden, in denen die Abgeordnete aktiv ist. So wie Unternehmen ihr Gönnertum gerne auf die Regionen beschränken, in denen sie Werke, Niederlassungen oder Filialen haben, knüpft hier eine Politikerin ihr „soziales Engagement“ an ihren Wahlkreis. Dass das unlauter ist, kann man vergleichend aus der Begründung des hessischen Kultusministeriums zum Verbot einer einer wirtschaftlichen Spenden-/Sponsoringaktion von Amazon ablesen:
Das Ministerium moniert, dass der Wettbewerb nur im direkten Umfeld der Amazon-Standorte ausgetragen werde. Zudem würden als Preise ausschließlich Amazon-Produkte ausgelobt. (Link)
Und auch bei der Aktion von Frau Domscheit-Berg ergibt sich recht eindeutig, dass hier eine klare Abhängigkeit des Schulstandorts als auch die Fokussierung auf ein einzelnes Produkt gegeben ist. So können sich Schulen außerhalb der Wahlkreise nicht beteiligen und selbst innerhalb der Wahlkreise nicht, wenn die Schule statt auf [Produkt X] auf eine andere Programmierplatine oder im Rahmen des didaktischen und pädagogischen Konzepts auch eine andere didaktische Herangehensweise ohne [Produkt X] oder ein Alternativprodukt setzen will.
Nun könnte man anführen, dass dies nur in Hessen so sei und die dortige CDU/Grüne-Regierung das falsch sehe. Aber im Bundesland der Abgeordneten Domscheit-Berg gibt es eine Verwaltungsworschrift dazu – die „VV Schulbetrieb„. In dieser heißt es in Paragraph 19:
(1) Zuwendungen Dritter dürfen als Spenden oder als Zuwendungen mit dem Ziel der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit (Sponsoring) entgegengenommen werden, wenn dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen nicht dazu dienen, Kürzungen im öffentlichen Haushalt auszugleichen. Die ordnungsgemäße Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages ist insbesondere dann gefährdet, wenn
- der Schulbetrieb und der Unterricht beeinträchtigt werden,
- mit einer Zuwendung versucht wird, Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung und Organisation von Erziehung und Bildung zu nehmen,
- die Zuwendung die Unvoreingenommenheit schulischer Entscheidungen beeinträchtigen kann,
- der Schulträger aufgrund von Zuwendungen seine Aufwendungen für die räumliche und sächliche Ausstattung so reduziert, dass die Gefahr einer Abhängigkeit von Sponsoren besteht oder
- die Höhe der Zuwendungen für einzelne, aus der Sicht von Sponsoren besonders geeignete und attraktive Schulen dazu führen kann, dass ein erhebliches Ungleichgewicht zu anderen durchschnittlich ausgestatteten Schulen besteht und dadurch die Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler gefährdet wird.
Die Rechte von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal dürfen nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte anderer, insbesondere Wettbewerbs- und Urheberrechte, sind zu berücksichtigen.
Ich habe einige Stellen fett hervorgehoben, bei denen aus meiner Sicht ein Verstoß vorliegt könnte oder aber zumindest der Anschein dessen erkennbar sein sollte. Spenden, so wird ausgeführt, dürfen nicht eine „Kürzung im öffentlichen Haushalt ausgleichen“. Aus meiner Sicht hat die Abgeordnete aber genau dieses im Sinn, eine für sie erkennbar nicht oder nicht ausreichende Ausstattung durch die zuständigen, öffentlichen Haushalte auszugleichen oder sogar anzustoßen, wenn sie mir per E-Mail schreibt:
Es fehlt überall an allem. An Lehrkräften mit der entsprechenden Aus-
und Weiterbildung, an der IT Ausstattung, am Internet in Schulen, an
Fachkräften, die die IT in der Schule administieren (das ist ja keine
Lehrkraftaufgabe, wird aber leider oft von den IT Lehrkräften
übernommen). (…)Weil ich aber schneller zu einer staatlichen Finanzierung kommen möchte, spende ich auch mein eigenes Geld (…)
Dass die Spendenaktion dazu dienen kann, Einfluss zu nehmen und zwar mit einem bestimmten Produkt, ergibt sich ebenfalls aus der diesem Ansinnen, mit dem eigenen Geld in Schulen einen ihr liebsamen Anschub im Vorgriff auf eine potentielle und von ihr favorisierte, flächendeckende Finanzierung für ein bestimmtes Produkt zu forcieren. Sie möchte dazu beitragen, einen Bedarf zu generieren oder aus ihrer Sicht zu decken für ein von ihr auserwähltes Produkt (nicht einmal nur eine Produktkategorie). Dieser soll dann wiederum staatlich ausfinanziert werden. In welchem Verhältnis hier noch ein pädagogisches mit einem politischen und mit einem wirtschaftlichen Interesse steht, ist fraglich.
Dass Schulen durch ein solches Schenkungsangebot womöglich eher zu Calliope greifen als einem Alternativprodukt oder -konzept, ist auch leicht denkbar (Unvoreingenommenheit). Da sowohl Frau Domscheit-Berg als auch den Schulen bewusst sein dürfte, dass es kurzfristig keine Ausstattung seitens der Schulträger für Programmieren im Unterricht mit Hardware geben dürfte, werden die Schulen in die Situation ver-/geführt „zu nehmen, was man kriegt“. Dass da ein Ungleichgewicht gegenüber Schulen entstehen kann, die nicht beschenkt werden, halte ich auch nicht für abwegig. Dass eine Reduzierung der Finanzierung des Schulträgers im Rahmen dieser Schenkungen erfolgt, ist nicht unmittelbar nachvollziehbar. In meinen Anfragen – unter anderem über das Informationsfreiheitsgesetz – entsteht viel eher der Eindruck, dass es seitens des Schulträgers gar nicht zu einer entsprechenden Anschaffung von dessen Seite gekommen wäre. Und bei der Aktion handelt es sich ja auch nicht um eine finanzielle Unterstützung zu einem ohnehin bildungspolitisch und finanziell beschlossenes Schulträgerprojekt – sondern um eine alleinige Initiativfinanzierung. Wie man das gegen den obigen Punkt d. liest, ist dann wohl juristische Spitzfindigkeit oder Ansichtssache vor Ort.
Dass in der Unterfinanzierung der Schulen ein grundlegendes Problem steckt und damit der Anreiz zunimmt, dass Schulen sich von externen Gönnern aushelfen lassen, ist als Erkenntnis nicht neu. Am Beispiel Hamburg waren es ausgerechnet die Parteifreunde der Bundestagsabgeordneten von den LINKEN, die in ihrer Anfrage in der Bürgerschaft auf die Problematik hinweisen:
In vielen Bereichen sind die Schulen mit ihren Budgets offenbar auf private Initiativen und finanzielle oder materielle Zuwendungen angewiesen, um diverse Angebote überhaupt in gewünschtem oder notwendigem Umfang aufrechterhalten zu können. (…)
was ein nicht unerhebliches Moment der Bevorteilung der betreffenden Standorte im ständigen Ringen um Anmelde- zahlen wie Attraktivität gegenüber den Schulen darstellen kann, die derartige Möglichkeiten nicht für sich nutzen können oder das vielleicht auch gänzlich ablehnen. Dies könnte eine Entwicklung bewirken, die der ohnehin längst all- gegenwärtigen sozialen Ungleichheit in der Hamburgischen Schullandschaft tendenziell weiter Vorschub leistet.
Die Hamburger Vorgaben und Regelungen sind nicht unähnlich zu den Vorschriften in der brandenburgischen VV Schulbetrieb. So kommen die Hamburger LINKEN zu dem Schluss:
Speziell die augenscheinliche Dehnbarkeit in der Auslegung des letzten Aspekts jedoch muss als potenziell sehr problematisch begriffen werden.
Die Bundestagsabgeordnete Domscheit-Berg trägt aus meiner Sicht zu der Dehnbarkeit der Auslegung der „VV Schulbetrieb“ in ihrem Bundesland und darüber hinaus ein gehöriges Maß bei.
Profilierung auf Kosten des Beutelsbacher Konsens
Nun hatte ich eingangs den Bundestagsantrag der LINKEN zitiert – und hier erneut etwas zugeschnitten:
Die unterschiedlichen Lobbygruppen verfolgen aber nicht nur kommerzielle Zwecke (…). Auch weitgehende politische Ansichten oder anderweitige Partikularinteressen sowie eine Verbesserung des Images können ein Grund für lobbyistische Einflussnahme sein. Schülerinnen und Schüler sollen als zukünftige Wähler, Unterstützer (…) im Sinne der Lobbygruppen überzeugt werden. Dabei geht der Wirkungskreis über den der Schülerinnen und Schüler hinaus. Auch Lehrkräfte und Eltern können durch (…) inhaltliche Meinungsmache nachhaltig beeinflusst werden.
Verschiedene Presseberichte (z.B. Link1 und Link2) verdeutlichen, dass es offenbar nicht nur um die Sache, den Inhalt und das Produkt geht. Hier möchte ich mich auch zunehmend von der Schenkungsaktion bzgl. [Produkt X] lösen und aufzeigen, dass die Fraktion der LINKEN im Bundestag offenbar inzwischen durchaus anders und weiter denkt als es der zitierte Bundestagsantrag noch vermuten lässt. Denn tatsächlich wird der Klassenraum zur Profilierungsplattform für die Partei und/oder ihrer Abgeordneten. Auch hierzu geht man nicht untypisch zu dem vor, was ich inzwischen in mehrfacher Weise bzgl. wirtschaftlicher oder kommerzieller Einflussnahme erfahren und erlebt habe: Man gründet sich oder sucht sich einen Verein, eine Stiftung, eine gemeinnützige GmbH im eigenen Sinne und unterstützt diese. Über diese kann man dann indirekt oder auch direkt (mit Hilfe der dort gebündelten Finanzmittel) agieren. Im Falle der Fraktion der LINKEN geht man dabei so vor, dass man einen Verein gegründet hat: den Fraktionsverein. In diesem sammeln Bundestagsabgeordnete der Partei Finanzmittel aus ihren Diätenerhöhungen. Dieser agiert hauptsächlich – so meine derzeitige Wahrnehmung (eine entsprechende Transparenzanfrage beim Verein läuft) – außerhalb von Schulen. Dies ist wichtig, da es in vielen Fällen unproblematisch ist und auch Teil einer erwünschten, gesellschaftlichen Spendenkultur. Wenn man aber als PolitikerIn in Schulen geht, ist das etwas Anderes. Wenn diese Auftritte stattfinden, weil eine Spende geleistet wird (hier also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Gabe und Präsenzzeit im Klassenzimmer besteht).
Hier gilt der Beutelsbacher Konsens, der verhindern soll, dass SchülerInnen in Schule und Unterricht überwältig werden. Tatsächlich wurde der Beutelsbacher Konsens auch mit Blick auf das Agieren von Parteien formuliert, „um aus der misslichen Lage der Instrumentalisierung durch die Parteipolitik herauszukommen„. Das bedeutet in der Folge auch, dass einzelne Parteien oder PolitikerInnen den Schulraum nicht als Präsentationsfläche für ihre eigenen Ziele, Ideen, Persönlichkeiten oder ähnliches missbrauchen sollten. Zudem schreibt der Beutelsbacher Konsens Kontroversität vor. Kontroversität ist natürlich denkbar, wenn zu einer Podiumsdiskussion mehrere Politiker verschiedener Parteien eingeladen werden und wenn eine entsprechende Pluralität abgebildet wird, diese Veranstaltung auch in Schule und mit SchülerInnen unter Kenntnis und pädagogisch-didaktischer Begleitung durch LehrerInnen stattfinden kann.
Was aus meiner Sicht nicht davon abgedeckt ist und sogar aktiv gegen den Beutelsbacher Konsens verstößt, ist, wenn eine einzelne Politikerin in einer Schule in ihrem politischen Wahlkreis im Rahmen eines „Überraschungsbesuchs“ auftritt. Noch schräger wird es, wenn diese Politikerin dann ein ihr und dem von ihrer Fraktion gegründeten Verein liebsames Schulprojekt unterstützt. Und endgültig abwegig wird es, wenn diese Politikerin – herbeigeführt durch ein finanzielles Engagement – für ein Pressefoto für die Regionalpresse posiert, dabei zusammen mit SchülerInnen und LehrerInnen einen für den Besuch vorbereiteten, überdimensionalen Scheck in die Kamera hält, auf dem dann auch noch großflächig das Logo der Partei zu erkennen ist (Link). Was passiert in diesem Moment anderes, als dass SchülerInnen davon überzeugt werden sollen, dass die LINKE Gutes tut und diese Botschaft über die öffentliche Berichterstattung auch noch in den Wahlkreis transportiert wird? Und (wieder aus dem Bundestagsantrag der LINKEN): „Dabei geht der Wirkungskreis über den der Schülerinnen und Schüler hinaus. Auch Lehrkräfte und Eltern können durch (…) inhaltliche Meinungsmache nachhaltig beeinflusst werden“. Denn die SchülerInnen gehen nach einem solchen „Überraschungsbesuch“ sicher in mehreren Fällen nach Hause und berichten den Eltern, was da Tolles in der Schule passiert ist und wer dafür verantwortlich ist. Im Falle eines Unternehmens würde man in diesem Fall von „Werbewirkung“ sprechen. Selbst wenn die Entscheidung für die Spende gefallen ist, wird die Angelegenheit durch die Art und Weise fragwürdig, in der diese den Begünstigten übermittelt wird.
Und auch am Beispiel der [Produkt X]-Schenkung sieht man diese Überwältigung in den Worten und der damit verbundenen Beobachtung des Journalisten ganz schön:
„Ihr werdet eines Tages mit dem Flugtaxi unterwegs sein und Berufe haben, an die wir heute noch gar nicht denken“, sagt die Politikerin zu den staunenden Fünftklässlern, denen sie einen Klassensatz mit 25 [Produkt X] übergeben hat. (Link)
Sehr bedenklich finde ich an dieser Stelle zudem, dass offenbar tatsächlich auch (bildungs-)politische oder persönliche Botschaften im Rahmen der Schenkungsaktion verbreitet werden. Ob hierzu gegenüber den Fünftklässlern die geforderte Kontroversität hergestellt wurde, wage ich zu bezweifeln. Zumindest bedeutet dies für die Lehrkraft eine nicht unbeachtliche Herausforderung, einen so prominenten Einzelbesuch einer Politikerin in das vorhandene Feld politischer und wissenschaftlicher Sichtweisen einzuordnen. Es gibt ja durchaus auch gegenteilige Ansichten in Politik und Wissenschaft, ob und ab wann in Schule in welchem Ausmaß und in welcher Form die Digitalisierung Einzug erhalten soll (auch wenn ich damit an dieser Stelle nicht den Eindruck erwecken möchte, diese oder jene zu teilen – darum geht es hier nicht).
Ebenso bedenklich finde ich, dass der Fraktionsverein keine umfassende, öffentliche Transparenz herstellt. Zumindest war es mir zum Stand der Erstellung dieses Beitrags nicht möglich, die Spendenaktion mit Werbescheck im Klassenzimmer auf der Vereinswebseite wiederzufinden. Auch dies ein Indiz dafür, dass der mit den Schenkungsaktionen verbundene Öffentlichkeitswirkung ein gewisses Gewicht beigemessen wird. Denn um die Presseberichterstattung bemüht man sich, indem für derartige Pressefotos mit Werbescheck posiert wird , worauf man auch verzichten könnte, ginge es rein um die Sache oder die vereinseigene Dokumentation.
Die Fraktion
Über mehrere Monate bat ich die Fraktion der LINKEN im Bundestag um eine Stellungnahme, eine Antwort auf meine verschiedenen Fragen hinsichtlich Transparenz und Position der Fraktion. Ebenfalls bei der Partei habe ich angefragt. Verwiesen wird stets auf die eingangs genannte Birke Bull-Bischoff, so dass ich ihre Antwort als stellvertretend für die Fraktion interpretiere. Erkannt wird dort das grundsätzliche Problemfeld (Zitate aus ihrer E-Mail-Antwort am 13. Februar 2018):
Die Alternative für die in dieser Weise geförderten oder bedachten Projekte ist ja in aller Regel nicht die staatliche oder öffentliche Finanzierung, sondern die, dass die Vorhaben meistens gar nicht stattfinden können.
Wenn dies so erkannt wird, stellt sich erneut die Frage, wie das mit der gesetzlichen Vorgabe vereinbar ist, dass eine Spende im schulischen Kontext eben nicht eine zu geringe oder nicht vorhandene, staatliche Finanzierung ausgleichen/ersetzen darf („Sie dürfen nicht dazu dienen, Kürzungen im öffentlichen Haushalt auszugleichen.“ – siehe oben)
Aus der Grundproblematik wird dann ein Dilemma konstruiert:
Es sind immer Abwägungen nötig, was zum gegebenen Zeitpunkt und unter den gegebenen Bedingungen letztlich für die Betroffenen selbst das Beste oder Angemessene ist, Abwägungen in dilemmatischen Situationen.
[Am Beispiel einer von ihr über den Fraktionsverein unterstützten Klassenfahrt] Na klar kann ich sagen, so etwas muss die öffentliche Hand finanzieren. Aber wenn sie es nicht tut, liegt es an dieser Stelle ganz konkret auch in meinen eigenen Möglichkeiten, zu helfen. Und ich hätte ehrlich gesagt ebenso ein schlechtes Gewissen, das nicht zu tun. (…)
[Nach Anführen von freiwilligen, kostenlosen Erwerbslosen-Beratungen ihrer Partei (nicht im Kontext Schule), die aus ihrer Sicht ebenfalls staatlich finanziert werden sollten.] Wir kommen aus einem solchen Dilemma schlecht raus.
Die Übertragung eines als grundsätzlich erkannten, politischen Problems (unzureichende Ausstattung von Schulen, damit diese ihren Bildungsauftrag unabhängig erbringen können) auf die persönliche Ebene („liegt es an dieser Stelle ganz konkret auch in meinen eigenen Möglichkeiten, zu helfen“) als auch diejenige des individuellen Gewissens, halte ich für eine problematische Einstellung. Damit wird seitens der Fraktion der LINKEN im Bundestag die übliche Argumentation der Werber und Lobbyisten in Schulen übernommen: Weil dieses oder jenes aus unserer Sicht nicht ausreichend in Schule und Unterricht stattfindet, erklären wir diesen Zustand für aus unserer Sicht für untragbar und fühlen uns verpflichtet, diesen mit Hilfe unserer eigenen Finanzmacht in unserem Sinne (zur Beruhigung unseres Gewissens) zu beheben. Eine solche Haltung und daraus folgende Handhabung können sich tendenziell nur diejenigen erlauben, denen es aufgrund ihrer finanziell bessergestellten Situation potentiell möglich ist, derart in schulische Strukturen in ihrem Sinne einzugreifen. Wem die finanziellen Mittel dazu fehlen, wird in dieser Denklogik keinen Lösungsansatz für sein schlechtes Gewissen finden können.
Meine Antwort lehne ich erneut an ein Zitat aus dem bereits mehrfach genannten Bundestagsantrag der Fraktion der LINKEN an:
Die Schule darf ihre Hoheit im Rahmen staatlicher Schulpflicht über die Gestaltung und Vermittlung pädagogischer Inhalte und von Werten nicht einfach Dritten überlassen. Um Lobbyismus an Schulen einzudämmen, muss die Unterfinanzierung des Bildungswesens, welche als zentrales Einfallstor für Lobbyisten dient, beendet werden.
Wir sollten demnach weder das Stattfinden von Klassenfahrten, noch die Anschaffung von Gerätschaften für bestimmtes Lernen und erst recht nicht die Ausgestaltung didaktischer Konzepte (wie z.B. Programmieren in der Grundschule) dem Gönnertum und schlechten Gewissen Dritter (und das meint auch PolitikerInnen) überlassen. Denn auch wenn der kurzfristige Geschmack der Spende süß und verlockend ist, so führt er doch einen potentiell bitteren Beigeschmack mit sich, der unserem Schulsystem womöglich einen Bärendienst erweist.
Auch die angedeutete Alternativlosigkeit zur Spende, da ansonsten persönlich oder (partei)politisch erwünschte Dinge in Schule nicht stattfänden, erachte ich als fragwürdig, wenn sie von denjenigen angeführt werden (einer Partei), die wahrscheinlich besser politisch agieren können als viele andere. Und die auch in einzelnen Bundesländern (Schulpolitik) oder Kommunen (Schulträgerschaft) in direkter Verantwortung sind und dort mit guten Beispielen vorangehen könnten – durchaus auch mit der Intention, dies mit dem Hintergedanken zu tun, Vorbildcharakter für Andere zu generieren. (Einzel-)Schulen sollten keine Plattformen dafür sein.
Fazit
Offensichtlich gelingt es Abgeordneten der Fraktion der LINKEN direkt oder über einen eigenen Verein, sich selber, die Partei und bestimmte Interessen direkt in Einzelschulen oder sogar Klassenräumen zu platzieren. Ausgangspunkt für die Fraktion sind dabei persönliche Sichtweisen und als solche empfundene Dilemmasituationen ihrer Abgeordneten, die sich bis hin zu Zielen für bundesweite Schulausstattungen mit einem bestimmten Gerät ausweiten können. Aus meiner Sicht gehen solche Auftritte deutlich zu weit. Ich möchte mit diesem Beitrag ebenfalls die Frage aufwerfen, ob Derartiges durch den Beutelsbacher Konsens als auch schulrechtliche Bestimmungen gedeckt ist oder diesen womöglich sogar entgegen steht. In meiner Rolle als Lehrer und Mitglied einer Gesamtkonferenz der LehrerInnen in einer Schule würde ich mich gegen solche Auftritte und Aktionen von PolitikerInnen mit einer erkennbaren Absicht auch hinsichtlich meines Unterrichts und/oder der Didaktik/Pädagogik meiner Schule verwahren. Öffentliche Schulen liegen in staatlicher Trägerschaft. Von dieser sind sie entsprechend bildungspolitischer Vorgaben auszustatten. Wenn in dieser Hinsicht etwas aus der Sicht Einzelner nicht gut, richtig oder schnell genug läuft, ist es nicht der Auftrag oder gar das Recht desjenigen, diesem persönlichen Eindruck mit Hilfe der eigenen Finanzmittel entgegen zu wirken. Wenn hinter diesem Einwirken auf Schulen dann auch noch ein übergeordnetes (egal ob wirtschaftliches oder politisches) Interesse steht, sind aus meiner Sicht die erträglichen Grenzen im Sinne der Unabhängigkeit und Neutralität staatlicher Schulen überschritten.
Politik durch PolitikerInnen sollte für Schulen gemacht werden – nicht in ihnen.
Ausblick
Ich möchte nochmals betonen, dass es mir hier weder um das Produkt Calliope oder eine bestimmte beschenkte Klassenfahrt geht. Dies sind Beispiele, die zu der weitergehenden Frage führen:
Wenn die LINKEN das dürfen, dürfen das doch auch alle anderen, oder? Wenn eine Abgeordnete der LINKEN ihr Vermögen in die Hand nehmen darf, davon einen Klassensatz [Produkt X] kauft und damit öffentlichkeitswirksam in einem Klassenzimmer vor Schülern auftritt, dann… ja, dann darf das doch auch ein Abgeordneter der CDU, der SPD, der GRÜNEN und der Afd, oder? Wie soll eine Schule rechtfertigen, dem einen Politiker mit seinem Anliegen Schenkung, Auftritt und daraus resultierende Öffentlichkeitswirkung gewährt zu haben, der nächsten Politikerin ein vergleichbares Ansinnen in einer ähnlichen oder anderen Angelegenheit zu verwehren? Wie kann, soll, darf sich ein/e SchülerIn einer Aktion eines/r Politikerin im Klassenraum entziehen? Sind wir uns bei Öffnung des Schulraumes für solche Aktionen bewusst, welche aus meiner Sicht kaum abzuschätzende Herausforderungen auf die Lehrkräfte zukommen wird, in solchen Fällen die notwendige Unabhängigkeit, Neutralität und Pluralität zu wahren und herzustellen?
Wohin dies führt, wenn Politiker nicht mehr nur auf der politischen Bühne agieren sondern direkt im Klassenzimmer, kann sich jeder selber ausmalen. Und zur Anregung, vor welche Herausforderungen dies Schulen stellen kann verweise ich auf einen aktuellen Beitrag (Mai 2018) aus der selben Regionalpresse, aus der ich angesichts der Domscheit-Berg-Aktionen bereits mehrfach verlinkt habe: „Meuthen kommt: Wie viel AfD verträgt die Schule?“
Ich hoffe sehr, dass wir nicht in naher Zukunft dastehen werden und feststellen, dass es PolitikerInnen der LINKEN waren, die vorgemacht und den Weg geebnet haben für lobbyistische Auftritte von Einzelpolitikern oder -parteien in Schulen. Da bekäme der Begriff des „Türöffners“ eine vollkommen neue Bedeutung.
Es ist schon erschreckend, dass sich der Lobbyismus, trotz bestehender Verbote und Reglementierungen, weiter breitmacht. Ich frage mich, warum die Verantwortlichen (Dienst- und Kommunalaufsicht, Schulleitungen, Lehrkräfte …) so wenig dagegensetzen. An fehlender Aufklärung kann es meines Erachtens nicht liegen. Eher halte ich das für eine Folge wachsender Gleichgültigkeit gegenüber diesem Phänomen. Bliebe zu fragen, was noch getan werden kann.
Auch wenn es dem berühmte Kampf gegen Windmühlen gleichkommen mag, freue ich mich über jeden Versuch, auf dieses Problem aufmerksam zu machen. Meine Anerkennung für die akribische Recherche und das feinsinnige Plädoyer.
Produktionstechnisch möchte ich hinzufügen das dieses „Gerät X“ verglichen mit wesentlich leistungsfähigeren Einplatinencomputern (SBC = singel board computer die alle in China produziert werden) überteuert ist.
Ab 100 Stück könnte ich den für ca. den halben Preis anbieten (inkl. Garantie etc. ).
Auch gibt es in diesem Bereich zwei herausragende Entwicklungslinien (Arduino und Raspberry Pi) die einen ähnlich einfachen Start ermöglichen, aber durch die große globale Community wesentlich bessere Erweiterungsmöglichkeiten haben.
Das „Gerät X“ riecht für mich in Sachen Preisgestaltung und „Vertriebskanal“ nach typisch deutscher Korruption.
Es grüßt
Ein Hardwareentwickler, Produzent und Vertreiber (ausserhalb des SBC Bereichs)